Nichtfachmann muss Installationsarbeiten ablehnen
Derjenige, der sich wissentlich oder fahrlässig an eine von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit heranmacht, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, handelt schuldhaft und haftet dafür. Erfolgt eine solche Schädigung in einem Haus, in dem Schäden in erkennbarer Weise auch in anderen Wohnungen oder beim Hauseigentümer eintreten […]