Flexible Kapitalgesellschaft
Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde ab 01.11.2023 die neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt und das Mindest-Stammkapital bei GmbHs von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 herabgesetzt, worauf EUR 5.000,00 einzuzahlen sind. Dadurch wird das wirtschaftliche Risiko von Gesellschaftern einer GmbH verringert und eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen. FlexKapG oder FlexCo Eine Flexible Kapitalgesellschaft kann zu jedem gesetzlich […]