Neues zu Corona bzw. Covid-19

Der Verfassungsgerichtshof hat neuerlich mehrere Maßnahmen als gesetzwidrig aufgehoben, da die Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert waren!

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine Reihe von Covid-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben.

Gesetzwidrig waren konkret
– das Betretungsverbot für Gaststätten und selbstständige Waschstraßen,
– Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten
(maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt),
– das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und
– die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräume etc.).

Der Verfassungsgerichtshof hob auch die noch in Geltung stehende Bestimmung auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Diese Aufhebung tritt jedoch erst mit Ablauf des 31.12.2020 in Kraft.

Bei all diesen gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem Verfassungsgerichtshof vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im Covid-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz.

(www.vfgh.gv.at/medien/entscheidungen_oktober-saisson.php)