Achtung! Wichtig für alle Gastwirte:

Der Verfassungsgerichtshof hat das Betretungsverbot für Gaststätten aufgehoben!

Bereits mit Urteil vom 01.10.2020, V 405/2020-14, veröffentlicht am 29.10.2020, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass § 3 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19, BGBl II Nr. 96/2020, idF BGBl II Nr. 130/2020, gesetzwidrig war.

Falls Sie Interesse am gesamten Urteilstext haben, schicken wir Ihnen diesen gerne zu!

Dies bedeutet, dass Gastwirte Schadenersatzansprüche für den Zeitraum der Geltung dieser Verordnung, das ist der 03.04. bis zum 30.04.2020, gegenüber der Republik Österreich geltend machen können.

Ich würde mich freuen, wenn ich Sie in dieser Angelegenheit beraten und gegenüber der Republik vertreten dürfte!