Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Facebook-Gruppe kann gegen das Urheberrecht verstoßen

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in einer Facebook-Gruppe hochgeladen, so liegt ein Eingriff in das Zurverfügungsstellungsrecht nach § 18a Urheberrechtsgesetz vor, außer es handelt sich um eine private Gruppe.

Von einer privaten Gruppe kann nur dann gesprochen werden, wenn ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern im Sinne eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks von Vornherein vorgegeben ist, nur bei Vorliegen dieses Merkmals die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppenadministrator erfolgt und die Teilnahme nur solange möglich ist, solange das verbindende Merkmal besteht. Außerdem darf eine bestimmte Höchstzahl an Gruppenmitgliedern nicht überschritten werden.

OGH, 02.07.2020, 4 Ob 89/20x