Flexible Kapitalgesellschaft
Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde ab 01.11.2023 die neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt und das Mindest-Stammkapital bei GmbHs von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 herabgesetzt, worauf EUR 5.000,00 einzuzahlen sind. Dadurch wird das wirtschaftliche Risiko von Gesellschaftern einer GmbH verringert und eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen.
FlexKapG oder FlexCo
Eine Flexible Kapitalgesellschaft kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Die Gründung kann vereinfacht erfolgen und ist kein Notariatsakt notwendig. Die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch bedarf nicht der beglaubigten Form. Die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter müssen nur EUR 1,00 betragen.
Vereinfachungen
Schriftliche Beschlussfassungen der Gesellschafter und die Form von Anteilsübertragungen wurden ebenfalls vereinfacht.
Unternehmenswert-Anteile
Der Gesellschaftsvertrag kann die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen vorsehen, und zwar in einem Ausmaß bis zu 25% des Stammkapitals. Diesen Anteilen kommt grundsätzlich keine Mitwirkung an der Willensbildung der Gesellschaft zu. Solche Unternehmenswert-Anteile schaffen jedoch neue flexible Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Investoren.
Umwandlung möglich
Eine FlexKapG kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.
Zu den herabgesetzten Formalvorschriften kommen noch bedeutende steuerrechtliche Begünstigungen des Start-up-Förderungsgesetzes hinzu.