Zu den Nachforschungspflichten eines Minderheitsgesellschafters des späteren Schuldners

Auch Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben gesetzliche Möglichkeiten, sich über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren. Tun sie dies nicht und erhalten sie Zahlungen trotz Indizien, die auf die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft deuten, besteht die Gefahr, dass ein Masseverwalter im Falle der Insolvenz der Gesellschaft diese Zahlungen wegen fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit von den Gesellschaftern zurückverlangen kann.

(OGH 14.08.2018, 3 Ob 117/18d – ecolex 2018/492)