Gesellschaftsrechtliches Zahlungsverbot nach Insolvenzeintritt

Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt der materiellen Insolvenz Zahlungen, kann er gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden.

Nach § 25 (3) Z 2 GmbHG werden die Geschäftsführer einer GmbH schadenersatzpflichtig, „wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu begehren verpflichtet waren, Zahlungen“ leisten.

OGH 26.09.2017, 6 Ob 124/16h (ZIK 2018/4)