Aktuelle Rechtsfälle
Anwaltliche Verschwiegenheit ist oberstes Gebot, Vertrauen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
(Berichte über aktuelle Rechtsfälle erfolgen selbstverständlich nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Klienten/Mandanten).
Erbenvertretung im Verlassenschaftsverfahren
In den letzten 2 Jahren vertrat RA Dr. Günter Flatz 40 Erben in einem Verlassenschaftsverfahren mit insgesamt 81 Erben. Danach haben sämtliche Erben RA Dr. Günter Flatz mit der Vertretung und Verwaltung des Nachlasses beauftragt. In diesem Verlassenschaftsverfahren wurden ein landwirtschaftliches Anwesen mit Weiderechten, ein Wohnhaus sowie zwei Waldgrundstücke an einzelne Erben verkauft. Am 20.11.2023 ist vom zuständigen Bezirksgericht der sogenannte Einantwortungsbeschluss erlassen worden. Dieser wurde am 23.11.2023 an sämtliche Erben zugestellt. Nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist nach Zustellung an die Erben, erfolgte die Bestätigung der Rechtskraft dieses Einantwortungsbeschlusses. Anschließend hat RA Dr. Flatz im Auftrag sämtlicher Erben alle Aktiva geltend gemacht und somit auch sämtliche Vermögenswerte verkauft, die Kaufpreise in Empfang genommen und auch alle Passiva bezahlt. Am 07.02.2024 konnte das verbleibende Vermögen entsprechend den unterschiedlichen Erbquoten an die insgesamt 81 Erben verteilt bzw. ausbezahlt werden. Alle Erben erhielten ein umfassendes Informationsschreiben über die jeweiligen Schritte der Verlassenschaftsabwicklung und natürlich die jeweils ausbezahlten Beträge. Das Verfahren ist inzwischen endgültig erledigt.
Umgründungen/Umgründung der Franz Wilhelmer Sportunternehmen
Nach der erfolgreichen rechtlichen Betreuung der Umgründung der Ideengärtnerei Müller GmbH, Thüringen, im Jahre 2019, begleitete Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz die Umgründung der Franz Wilhelmer Mode- und Sportartikelunternehmen und wurden die einzelnen Umgründungsmaßnahmen (Neugründungen, Spaltungen, Einbringungen, Abtretungen, Verschmelzung) Schritt für Schritt abgearbeitet.
Am 30.11.2020 wurden zwei Spaltungsverträge abgeschlossen. Diese Spaltungen wurden im Edikt des LG Feldkirch veröffentlicht und die Gläubiger auf ihre Rechte hingewiesen (www.edikte.justiz.gv.at). Die erforderlichen Generalversammlungsbeschlüsse wurden in außerordentlichen Generalversammlungen am 30.12.2020 gefasst und die diesbezüglichen Generalversammlungsprotokolle vorbereitet. Danach wurden die Spaltungsverträge im Firmenbuch durchgeführt.
Sodann wurde eine Personengesellschaft (OG) geründet und wurden zwei bestehende Gesellschaften miteinander verschmolzen. Der diesbezügliche OG-Vertrag und der Verschmelzungsvertrag sind inzwischen im Firmenbuch durchgeführt worden.
Zuletzt wurde nunmehr ein Sacheinlagevertrag ausgearbeitet und unterfertigt und inzwischen grundbücherlich durchgeführt. Abschließend sollen noch Gesellschaftsanteile an der Personengesellschaft an die Rechtsnachfolger übertragen und ein Testament ausgearbeitet werden.
Damit konnte dieser umfangreiche Umgründungsprozess zum Jahreswechsel 2021/2022 abgeschlossen werden.
Unternehmensverkäufe/Unternehmenskäufe
Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz hat im Jahr 2021 einen langjährigen Unternehmer beim pensionsbedingten Verkauf seines Einzelunternehmens beraten und den Unternehmenskaufvertrag überarbeitet und zum Vorteil seines Mandanten ergänzt.
Ein weiterer Unternehmenskauf betraf den Ankauf einer Liegenschaft samt Betriebsgebäude und den Kauf sämtlicher Maschinen und Werkzeuge eines Tischlereibetriebes zur Fortführung dieses Betriebes im Rahmen eines bereits bestehenden Tischlereibetriebes. Dieser Unternehmenskauf wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen, der Liegenschaftskauf grundbücherlich durchgeführt.
Aktuell betreut Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz einen Unternehmer beim Ankauf eines Unternehmensteilbetriebes samt der Übernahme bestehender Verträge.
Liegenschaftskäufe und -verkäufe
In den letzten Jahren wurden zwei Wohnungen in bester Lage in Schruns, ein Zweifamilienhaus (mit teilweiser Ferienwohnungswidmung) in Vandans, ein Baugrundstück in Altach sowie zwei Wohnungen in St. Anton i.M. (mit Ferienwohnungswidmung), eine Wohnung in Bregenz, zwei Baugrundstücke in Vandans, ein Zweifamilienhaus in Nenzing, ein Baugrundstück in Lorüns, ein Baugrundstück in Vandans sowie ein Baugrundstück in Feldkirch-Tosters und land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften in Bürs, Silbertal, Vandans und Gaschurn sowie ein Einfamilienhaus in Tschagguns vertraglich abgewickelt und grundbücherlich durchgeführt.
Neben mehreren Übertragungen von Wohnhäusern, Wohnungen und Bauplätzen wurde zuletzt der Ankauf von zwei Wohn- und Geschäftshäusern in der Feldkircher Altenstadt von RA Dr. Flatz abgewickelt.
Baurechtsverträge
Zuletzt wurde ein Baurechtsvertrag über eine Liegenschaft zur Errichtung eines Betriebsgebäudes ausgearbeitet. Dieser Vertrag wurde inzwischen grundbücherlich durchgeführt.
Pachtverträge
Dr. Günter Flatz hat im Frühjahr 2022 einen Unternehmenspachtvertrag zur Regelung der Rechtsnachfolge bezüglich einer KFZ-Werkstätte samt Autohandel ausgearbeitet und dabei sowohl Verpächter als auch Pächter vertreten. Der Vertrag wurde inzwischen unterfertigt und ein vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen.
Zuletzt hat Dr. Günter Flatz einen Unternehmenspachtvertrag über einen Café-Betrieb erstellt. Dieser wurde inzwischen unterfertigt.
Derzeit vertritt Dr. Flatz ein Unternehmen im Zusammenhang mit der Verpachtung seines Handwerksbetriebes.
Wohnungseigentum
Aktuell wurde eine bestehende Wohnungseigentumsanlage neu parifiziert, sich ergebende Differenz-Miteigentumsanteile vertraglich übertragen und diese Neuparifizierung samt Neubegründung von Wohnungseigentum grundbücherlich durchgeführt.
Bauverfahren wg. Mängel und Wertminderung eines Gebäudes
Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz vertritt in einem, seit ca. vier Jahren anhängigen umfangreichen Bauverfahren den planenden Architekten. Bereits in einem 10 Jahre dauernden Vorverfahren ging es um die Behauptung von ca. 200 Baumängeln, welche zum größten Teil widerlegt werden konnten. Es handelte sich um einen der umfangreichsten Bauprozesse, welcher in jüngster Vergangenheit beim Landesgericht Feldkirch anhängig war. Im nunmehrigen Verfahren geht es um behauptete restlich verbliebene Mängel und insbesondere die Frage nach einer damit zusammenhängenden Wertminderung des Gebäudes. Sowohl bezüglich der behaupteten Mängel als auch der Wertminderung des Gebäudes liegen inzwischen Sachverständigengutachten vor. In einer abschließenden 13-stündigen (!) Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch wurden diese beiden Gutachten gemeinsam mit den Sachverständigen erörtert. Danach wurde die Verhandlung geschlossen.
Nunmehr liegt das schriftliche Urteil vor. Von dem von der Gegenseite eingeklagten Wertminderungsbetrag von EUR 135.000,00 wurde nur ein Teilbetrag von EUR 5.000,00 zugesprochen. Von den eingeklagten Mängelbehebungskosten wurde nur ein relativ geringer Betrag von ca. EUR 23.000,00 zugesprochen. Der Großteil des gegnerischen Klagebegehrens, nämlich EUR 194.000,00 wurden abgewiesen. Dies bedeutet im Ergebnis auch, dass die Gegenseite sämtliche Prozess- und Gutachtenskosten von mehr als EUR 100.000,00 zu tragen hat!
Die Gegenseite hat gegen das Urteil Berufung eingebracht. Das Oberlandesgericht hat der Berufung keine Folge gegeben. Auch eine Revision der Gegenseite wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Dieses langwierige Verfahren konnte somit zum überwiegenden Vorteil des Mandanten endgültig abgeschlossen werden.
Verfahren wegen Gewährleistung
RA Dr. Flatz vertritt eine Gärtnerei in einem Gerichtsverfahren, in welchem Gewährleistungsansprüche aus der Errichtung einer Natursteinmauer vor ca. 15 Jahren (!) geltend gemacht werden. Nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens wurde dieses Verfahren vergleichsweise beendet.
Aktuell vertritt RA Dr. Flatz zwei ehemalige Eigentümer eines über 30 Jahre altes Einfamilienhauses. Der Käufer macht zahlreiche Mängel geltend und beantragt eine Preisminderung von über EUR 140.000,00. Im Verfahren liegen bereits mehrere Sachverständigengutachten vor. Demnächst wird eine gerichtliche Gutachtenserörterung stattfinden und danach ein Urteil ergehen.
Schadenersatzverfahren gegen eine Gemeinde
In erster Instanz anhängig vertritt Dr. Flatz eine Gemeinde gegen ein Getränkeunternehmen, welches gegen die Gemeinde Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe infolge behaupteter Lieferung von verschmutztem Trinkwasser geltend macht. Ein Gutachten zur Wasserqualität wurde bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben, welches vorliegt. In einer weiteren Verhandlung wird der Sachverständige sein Gutachten erörtern. Nach Gutachtenserörterung und der Einvernahme von Zeugen wurde das Verfahren vergleichsweise beendet. Ein Großteil der ursprünglich geltend gemachten Ansprüche konnte abgewendet werden.
Schadenersatzleistung wegen einem Freundschaftsdienst
Dr. Flatz führt auch ein Verfahren, in welchem er eine Privatperson vertritt, die als Freundschaftsdienst einen Außenkamin bei einem Wohnhaus angebracht hat. Jahre später kam es zu einem Brand des Hauses. Die Feuerversicherung macht nunmehr Regressansprüche nicht nur beim Kaminkehrer, sondern auch beim Privaten geltend, der diesen Außenkamin installiert hat. Das Erstgericht hat bereits eine Mithaftung des Privaten angenommen. Dies, obwohl der Private ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Außenkamin von einem Kaminkehrer und somit einem Fachmann abgenommen werden müsse. Die klagende Versicherung hat gegen das Urteil eine Berufung eingebracht. Daraufhin hat das Oberlandesgericht das Urteil aufgehoben und zur Verfahrensergänzung an das Landesgericht Feldkirch zurückgewiesen. Inzwischen hat eine weitere Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch stattgefunden und hat das Landesgericht Feldkirch neuerlich entscheiden. Auch gegen diese Entscheidung wurde aktuell eine Berufung der klagenden Versicherung eingebracht. Inzwischen hat das Oberlandesgericht endgültig entschieden und ging von einem Mitverschulden der Eigentümer des Hauses aus, da diese ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass der Kamin von einem Kaminkehrer abgenommen werden muss.
Aktuell führt RA Dr. Flatz ein Verfahren in welchem er einen Elektriker vertritt, der als Freundschaftsdienst einem Bekannten eine Wallbox installiert hat und nunmehr von der Haftpflichtversicherung des Bekannten wegen eines Brandes an der Wallbox mit anschließender Beschädigung eines PKWs und der Hausfassade auf Schadenersatz geklagt wird. Zur Frage der richtigen Montage der Wallbox wurde inzwischen ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Nach Vorlage des Gutachtens wird dieses vor Gericht erörtert und ein Urteil ergehen.
Verlassenschaftsverfahren, Erbrechtsverfahren (Pflichtteilsansprüche; Enterbung)
RA Dr. Günter Flatz hat 2021 in einem Erbrechtsverfahren in Deutschland für einen Auslandsösterreicher Erb- und Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Ein zentrales Thema dieses Erbrechtsverfahren waren mögliche Enterbungsgründe. Die behaupteten Enterbungsgründe konnten entkräftet werden. Weiteres erbrechtliches Thema war eine erfolgte Herabsetzung auf die Hälfte des Pflichtteils.
Dieses Verfahren endete inzwischen mit einem gerichtlichen Vergleich und ist somit abgeschlossen.
Weiters hat RA Dr. Günter Flatz eine Erbin in einem ebenfalls in Deutschland anhängigen Verlassenschaftsverfahren vertreten und in diesem Verfahren die gesetzlichen Erbrechtsansprüche seiner Mandantin geltend gemacht und durchgesetzt. Diese wurden inzwischen bezahlt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.
Zudem vertrat RA Dr. Günter Flatz einen Erben in einem Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck und dem Bezirksgericht Telfs. Auch in diesen Verfahren ging es um die Frage der Enterbung und um die Frage der Formungültigkeit des Testaments. Beteiligt waren fünf jeweils anwaltlich vertretene Erben. In einer Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Telfs kam es zu einer vergleichsweisen Bereinigung der Angelegenheit. Somit konnte ein langer Rechtsstreit vermieden und das Verlassenschaftsverfahren für den Mandanten erfolgreich abgeschlossen werden.
Aktuell vertritt RA Dr. Flatz eine Erbin in einem Erbrechtsverfahren, in welchem es um die Auslegung und somit die Gültigkeit eines Testaments geht. Dieses Verfahren ist vor dem Bezirksgericht anhängig und findet demnächst eine erste Verhandlung statt.
Vertragsaufhebungsverfahren (Liegenschaftskaufvertrag; Verkürzung über die Hälfte, Irreführung; Wucher; Geschäftsfähigkeit)
RA Dr. Günter Flatz vertrat eine ausländische Investmentfirma in einem vor dem Landesgericht Feldkirch anhängig gewesenen Vertragsaufhebungsverfahrens. Inhalt dieses Verfahrens war die Anfechtung und Aufhebung eines von unserer Mandantschaft finanzierten und von weiteren Vertragspartnern abgewickelten Liegenschaftskaufvertrages.
Im Verfahren wurde inzwischen ein umfangreiches Liegenschafts-Schätzgutachten eingeholt. In der letzten Verhandlung wurde dieses Schätzgutachten vom Sachverständigen gemeinsam mit den beteiligten Rechtsanwälten erörtert, da es wesentlichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens hat. Ein entscheidender Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage der sog. Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes. Es geht aber auch um die Themen „Irreführung“, „Wucher“ und „Geschäftsfähigkeit“.
Es hat unter anderem eine ganztägige Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch stattgefunden. Die Verhandlung wurde geschlossen. Inzwischen liegt ein schriftliches Urteil vor und wurden sämtliche Ansprüche der Gegenseite abgewiesen. Die Gegenseite hat eine Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck eingebracht. Auch das Oberlandesgericht Innsbruck hat sämtliche Forderungen der klagenden Partei gegen die Mandantschaft von RA Dr. Flatz abgewiesen. Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof endgültig entschieden, dass alle von der Gegenseite geltend gemachten Forderungen nicht zu Recht bestehen.
Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern (Auflösung eines Unternehmens)
RA Dr. Günter Flatz vertrat einen Gesellschafter in vorerst noch außergerichtlichen Verhandlungen über die Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern im Zusammenhang mit der Auflösung (Liquidation) eines Unternehmens und der Aufteilung des Gesellschaftsvermögens, welches insbesondere auch aus diversen Betriebsliegenschaften besteht. Inzwischen wurde ein Teilungsentwurf ausgearbeitet. Aufgrund dieses Teilungsentwurfes hat Dr. Günter Flatz einen Übergabe- und Realteilungsvertrag ausgearbeitet. Inhalt dieses Vertrages ist auch die Entnahme von Betriebsvermögen aus dem später zu liquidierenden Personenunternehmen. Dieser Übergabe- und Realteilungsvertrag wurde inzwischen von den Vertragsparteien beglaubigt unterfertigt und wurde grundbücherlich durchgeführt. Im Anschluss daran hat RA Dr. Günter Flatz die Liquidation der Gesellschaft begleitet und die Auflösung der Gesellschaft im Firmenbuch durchgeführt.
Produkthaftungsverfahren
Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz hat einen Konsumenten in einem Produkthaftungsverfahren wegen einer mangelhaften Kreissäge gegen den deutschen Hersteller des Produkts vertreten. Diese Mangelhaftigkeit der Säge hat zu einer Verletzung des Mandanten geführt. In diesem Verfahren wurde ein Gutachten zur Frage der Sicherheit des Produktes in Auftrag gegeben. Nach dem Inhalt dieses Gutachtens ist das Produkt fehlerfrei und entspricht den gesetzlichen Normen. Die Klage wurde daher abgewiesen. Dem Konsumenten wurde jedoch zumindest eine neue Kreissäge zur Verfügung gestellt.
Patentrechtsauseinandersetzung
In einem vorerst außergerichtlichen Verfahren vertrat Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz ein österreichisches Unternehmen wegen Verletzung internationaler Patentrechte. Dieses Verfahren wurde vergleichsweise abgeschlossen.
Urheberrechtsverletzung
Außergerichtlich vertrat Dr. Flatz ein Einzelunternehmen, welches mit existenzbedrohenden Schadenersatzzahlungen in Folge einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert war. Diese Angelegenheit konnte im Interesse des Unternehmers außergerichtlich erledigt werden.
Vergaberechtsverfahren
Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz hat einen Einzelunternehmer in einem Vergaberechtsverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg vertreten. Es ging um die Vergabe eines Rahmenauftrages mit einer Angebotssumme von ca. EUR 1,35 Mio. Eine mündliche Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht hat bereits stattgefunden. Dieses Verfahren endete damit, dass die angefochtene Vergabe vom Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Weitere aktuelle anhängige Verfahren
Gewährleistungsverfahren, Scheidungsverfahren, Obsorgeverfahren, Strafverfahren u.a.