Flexible Kapitalgesellschaft

Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde ab 01.11.2023 die neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt und das Mindest-Stammkapital bei GmbHs von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 herabgesetzt, worauf EUR 5.000,00…