Aufklärungspflicht des Immobilienmaklers – Eine Aufklärungspflicht, die einer anwaltlichen Beratungstätigkeit gleichkommt, trifft den Makler nicht!
Ein Immobilienmakler hat als Sachverständiger insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen. Er muss auch über einschlägige Probleme Bescheid wissen und dazu richtige Auskünfte erteilen. In dieser Hinsicht hat er seine Marktkenntnisse und sein Hintergrundwissen beratend einzubringen. Wenn für ihn aber keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit der ihm erteilten Informationen zu […]